Bundesverband Geothermie weist Ausweitung der UVP-Verordnung zurück - bestehende Regelungen sind für die Tiefe Geothermie angemessen
09.09.11 - 08:28 Uhr
Der GtV-Bundesverband Geothermie wendet sich gegen den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch auf Projekte der Tiefen Geothermie auszuweiten. Eine Änderung der Verordnung hält der Verband für nicht begründet und befürchtet stattdessen unnötige Hürden für die Umsetzung von Projekten.
Mit seinem Vorstoß im Bundesrat, der eine Verschärfung der UVP-Verordnung für bergbauliche Vorhaben vorsieht, reagiert Nordrhein-Westfalen auf Kritik an der Methode des „Hydraulic Fracturing“ der unkonventionellen Erdgasförderung. Aufgrund der technischen Nähe zu dem in der Geothermie eingesetzten Verfahren der hydraulischen Stimulation soll mit der Änderung jedoch auch die tiefengeothermische Energiegewinnung zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden können. Dies hält der Bundesverband Geothermie nicht für zielführend und lehnt den Antrag ab. „Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen“, erklärt Prof. Dr. Horst Rüter, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie, diese Haltung. |
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.