Heiße Luft schont Umwelt und Etat
25.09.09 - 10:35 Uhr
Umweltschutz ist ein Muss - spätestens seit im Januar das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten ist. Die Vorschrift, die bislang kaum beachtet wurde: Künftig müssen die Besitzer von Neubauten dafür Sorge tragen, dass ein festgelegter Teil ihrer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen stammt. Vor allem bei Fertigungshallen mit hohem Heiz- und Lüftungsbedarf werden diese Anforderungen zum Problem.
Mit dem EEWärmeG werden jetzt auch Besitzer von gewerblichen Gebäuden dem Umweltschutz verpflichtet. Ziel des neuen Wärmegesetzes ist es, die EE, die in der Stromerzeugung längst zum Alltag gehören, auch im Wärmebereich zu stärken. Die optimistische Marke, die sich der Staat dafür gesetzt hat, liegt bei 14 % im Jahr 2020. Mit Förderung allein sei das nicht zu erreichen, so eine Erklärung des Bundesumweltministeriums zur Entscheidung, die Umweltschutzmaßnahmen per Gesetz einzufordern. |
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