Politischer Handlungsbedarf bleibt bestehen
22.09.09 - 13:23 Uhr
Mit großer Spannung wurde von der Biogasbranche der von der Clearingstelle-EEG veröffentlichte Beschluss zum neuen Anlagenbegriff des EEG 2009 erwartet.
Im Rahmen des Empfehlungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 2008 /49 wurde von der Clearingstelle-EEG zu der Frage Stellung genommen, was unter einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang im Sinne von § 19 Abs. 1 EEG 2009 zu verstehen ist. Die Clearingstelle empfiehlt nun eine grundstücksgleiche Auslegung und legt damit nahe, Biogasanlagen, die auf unterschiedlichen Grundstücken errichtet wurden, unabhängig von ihrer räumlichen Lage als eigenständige Anlagen im Sinne des EEG einzustufen. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es u. a. ab, in welchen Fällen Biogasanlagen, die innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gegangen sind, zum Zweck der Vergütungsermittlung für den jeweils zuletzt in Betrieb gegangenen Generator zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung führt in der Regel zu einer Vergütungssenkung um cirka ein Drittel. |
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