Freitag, 18. Mai 2012 Heft IKZ-Energy 3-2009
 
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Kurzumtriebsplantagen - quo vadis?

15.04.09 - 13:32 Uhr
Auf dem zweitägigen Energieholzkongress, den die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) gemeinsam mit dem Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) im Februar in Berlin ausgerichtet hat, wurden die Erfahrungen beim Anbau von Kurzumtriebsplantagen im Ausland und die Hemmnisse für die Entwicklung in Deutschland diskutiert.

Energieholzkongress 2009: Holz aus der Plantage ist eine unverzichtbare Ergänzung zum Wald- und Sägerestholz.

Kongressteilnehmer und Referenten waren sich einig, dass Holz aus der Plantage eine unverzichtbare Ergänzung zum Wald- und Sägerestholz sein wird. „Nur so können die Ziele der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Klima- und der Energiepolitik erreicht werden“, so Dr. Jörg Wendisch, Abteilungsleiter Ländlicher Raum im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Aber auch die holzverarbeitende Industrie kann durch das zusätzliche Holz zuverlässig mit Rohstoffen versorgt werden, wie Dr. Björn Seintsch vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) feststellte. Er plädierte für mehr Weitsicht in der Diskussion, indem Kurzumtriebsplantagen nicht nur mit energetischer Verwendung gleichgesetzt werden, sondern auch die stoffliche Nutzung betrachtet wird.

Roland Beck von der Europäischen Kommission erläuterte, dass in ­Europa etwa 26 Mio. ha landwirtschaftlicher ­Fläche mit Energiepflanzen (darunter auch Kurzumtriebsplantagen) bestockt werden müssten, um die Erwartungen hinsichtlich des Biomasseanteils am Gesamtenergiemix erfüllen zu können. Flächen in dieser Größenordnung bereitzustellen, sei sehr ambitioniert, zumal im Jahr 2007 nur für 17 000 ha Kurzumtriebsplantagen die ­Energiepflanzenprämie beantragt wurde. Darüber hinaus haben nur fünf Länder in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) quantitative Ziele für den Anbau von Kurzumtriebsplanta­gen formuliert, darunter Ungarn mit 50 000 ha und England mit 47 500 ha. In­teressant sei, dass die Möglichkeit zur Förderung der Kurzumtriebsplantagen nach der VO (EG) 1698/2005 nur von 21 von insgesamt 88 Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum berücksichtigt wurden.

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