Freitag, 18. Mai 2012 Heft IKZ-Energy 3-2009
 
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Energieausweis: Zweite Stufe in Kraft

15.04.09 - 14:44 Uhr
Hauseigentümer, deren Wohngebäude vor 1966 errichtet wurde, müssen Kauf- und Mietinteressenten schon seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Für jüngere Gebäude galt das bisher nicht. Doch diese Übergangsfrist ist zum Jahresende 2008 abgelaufen: Seit 1. Januar 2009 braucht jedes Wohnhaus, das verkauft oder neu vermietet wird, einen Energieausweis.

Energieausweis: Regelung ab dem 1. Januar 2009.

Interessenten haben ein Recht auf Vorlage des Energieausweisdokumentes, wenn sie – z. B. bei der Wohnungsbesichtigung – danach fragen. Kommt der Eigentümer dann seiner „Ausweispflicht“ nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.

„Der nächste Mieterwechsel kommt bestimmt, und dann muss der Ausweis kurzfristig da sein. Deshalb empfehlen wir Vermietern, die Dokumente auf Vorrat zu besorgen. So können sie sich in Ruhe über das Thema informieren, einen kompetenten Anbieter kontaktieren und alle notwendigen Daten zusammenstellen“, sagt Alexander Titz, Energieausweis-Experte bei Minol.

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