Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
31.10.11 - 09:01 Uhr
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz soll zum Ende 2011 einer größeren Novellierung
unterzogen werden.
Bereits jetzt sind folgende Änderungen vollzogen und in Kraft: 1. Der Zeitraum für die Erst-Inbetriebnahme von KWK-Anlagen, die Anspruch auf Zahlung der KWK-Zuschläge erheben wollen, wird vom 31.12.2016 auf den 31.12.2020 verlängert. Welche Folgen das hat und welche weiteren Änderungen und Neuerungen sich beim Mietrecht, EEG, EnWG, EEWärmeG, Vertragsrecht und weiterer Gesetze und Verordnungen ergeben, wird auf der Veranstaltung Aktuelle Rechtslage im Contracting - Insiderwissen für Contractingprofis am 16.11.2011 in Hamburg thematisiert. Es sollen praxisrelevante Fragen von dem dort ausgehenden Kenntnisstand vertieft werden. Zusätzlich wird ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Stromlieferung aus dezentralen KWK-Anlagen gegeben. |
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