Bundeskabinett beschließt Entwurf für Änderung der PV-Vergütung

05.03.10 - 13:25 Uhr - Alter: 2 Jahre

 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG beschlossen. Die Änderungsvorschläge wurden in Form einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von Union und FDP werden diesen Entwurf noch im März als eigenen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG beschlossen. Die Änderungsvorschläge wurden in Form einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von Union und FDP werden diesen Entwurf noch im März als eigenen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen.Der Entwurf setzt die in der vergangenen Woche in der Regierungskoalition getroffene Einigung zur Anpassung der Solarstromförderung um. Die Änderungsvorschläge im Überblick:

  • Die Vergütung für Dachanlagen wird zusätzlich einmalig um 16% zum 1. Juli 2010 gesenkt.
  • Die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beträgt 11 % und für sonstige Flächen 15%, jeweils zum 1. Juli 2010.
  • Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1700 MW auf 3500 MW angehoben.
  • Die jährliche Absenkung der Vergütung wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3500 MW überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2% und 2011 um 3% je 1000 MW zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus.
  • Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2500 MW sinken die Vergütungssätze langsamer.
  • Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sind ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr vergütungsfähig.
  • Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan besteht, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen (im Abstand von 100 m zur Fahrbahn) werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
  • Der Anreiz für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, wird auf 8 Cent pro kWh erhöht.

Den Änderungsentwurf im Wortlaut finden Sie unter folgendem Direktlink: www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/EEG_AEG_Formulierungshilfe.pdf

Scharfe Kritik
Der BSW-Solar hat die Vorschläge in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss noch einmal scharf kritisiert.
Der Gesetzentwurf wird nun in den kommenden Wochen im parlamentarischen Verfahren im Bundestag beraten. Der BSW-Solar wird sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen für dringende Änderungen des Entwurfs und eine Entschärfung der Kürzungsvorschläge einsetzen und weist nochmals darauf hin, dass das große Engagement der Mitgliedsunternehmen und die vielen Ansprachen der Solarunternehmen an die Politik auch in den kommenden Wochen der parlamentarischen Beratung unbedingt weitergeführt werden müssen.
Mit der gleichen Zielsetzung formiert sich derzeit immer stärkerer Widerstand in den Ländern. Nach zahlreichen Interventionen der ostdeutschen Landesregierungen - u.a. hatte das Land Thüringen einen eigenen, moderaten Änderungsvorschlag unterbreitet - melden sich nun weitere Landesregierungen zu Wort. So hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Bundesratsantrag eingebracht, indem es vor einer zu starken Absenkung der Förderung warnt und eine engere Einbindung der Bundesländer einfordert.
Darüber hinaus hat sich heute der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer mit einer deutlichen Kritik an den Kürzungsvorschlägen zu Wort gemeldet. Bei der Eröffnung der Internationalen Handwerksmesse in München forderte er eine Absenkung der Förderung mit "mehr Augenmaß", die vorgelegten Pläne seien zu hoch, zu abrupt und brächten die Gefahr "schwerer Marktverwerfungen" und "den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Branche". Deutlich kritisierte Seehofer auch die Kürzungsvorschläge für Freiflächenanlagen.