Welche Rechtsform ist die Richtige?
19.09.07 - 14:21 Uhr
Unternehmensformen für Handwerker Der klassische Handwerksbetrieb war früher fast immer ein Einzelunternehmen. Die heute auch von Handwerkern genutzten Unternehmensformen der KG (Kommanditgesellschaft), der GmbH & Co KG als auch der GmbH wurden erst im späten 19. Jahrhundert eingeführt. Das Handelsgesetzbuch mit den klassischen Gesellschaftsformen der KG wurde am 10. 05. 1897 verkündet und das GmbH-Gesetz am 20. 05. 1898. Während die GmbH vornehmlich für Wirtschaft und Industrie gedacht war, boten die Gesellschaftsformen der OHG und KG einen Mantel für Handelsunternehmen. Die Gesellschaftsformen, die heute gerne von Handwerkern benutzt werden, waren also ursprünglich gar nicht für diese Unternehmerschicht gedacht war. Dennoch flüchteten immer mehr Handwerksbetriebe insbesondere in die Gesellschaftsform der GmbH. Die Gründe hierfür sind vorwiegend das Prestige. So konnte der Handwerker sein Unternehmen zumindest äußerlich über die Unternehmensform mit den Betrieben der Wirtschaft und der Industrie gleichstellen. Er konnte sich dadurch auch gegenüber seinen Mitkonkurrenten abheben, indem er nach außen hin bedeutete „Ich“ als „GmbH“ bin mehr als nur ein Handwerker. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Familienbeteiligung. Durch Tod des ehemaligen Geschäftsinhabers wurden die Erben Eigentümer der Unternehmung, wobei einige von den Erben keine Haftungsrisiken eingehen wollten. Sicherlich hat auch die Steuergesetzgebung während der Weimarer Republik und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland viele Handwerker dazu veranlasst die Unternehmensform „Einzelunternehmen“aufzugeben. Bisher keine Kommentare zu diesem Artikel. |
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